Auf Basis der 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
gelten folgende Regelungen und Empfehlungen:
- Grundsätzlich gibt es keine speziellen Einschränkungen für den Musikschulunterricht, die Musikschulverwaltung, Veranstaltungen sowie Fortbildungen mehr.
- Es wird empfohlen jederzeit und soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Personen einzuhalten.
- Es wird empfohlen in geschlossenen Räumen zumindest eine medizinische Maske zu tragen.
- Für Betriebe mit Publikumsverkehr wird empfohlen ein Hygienekonzept (insbesondere mit Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung von unnötigen Kontakten) zu erstellen.
- Es besteht die Möglichkeit für Behörden, die für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständig sind, weitergehende oder ergänzende Anordnungen zu treffen.