Auf Basis der 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung  

gelten folgende Regelungen und Empfehlungen:

  • Grundsätzlich gibt es keine speziellen Einschränkungen für den Musikschulunterricht, die Musikschulverwaltung, Veranstaltungen sowie Fortbildungen mehr.
  • Es wird empfohlen jederzeit und soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Personen einzuhalten.
  • Es wird empfohlen in geschlossenen Räumen zumindest eine medizinische Maske zu tragen.
  • Für Betriebe mit Publikumsverkehr wird empfohlen ein Hygienekonzept (insbesondere mit Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung von unnötigen Kontakten) zu erstellen.
  • Es besteht die Möglichkeit für Behörden, die für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständig sind, weitergehende oder ergänzende Anordnungen zu treffen.

Instrumente

Der Einstieg

Unsere Lehrer

Der Einstieg

Über uns

Der Einstieg

Aktuelles

Der Einstieg