Entgelttabelle

(gültig ab 01.09.2022)

Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres. Die Feriendauer und unterrichtsfreien Tage richten sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen geltenden Bestimmungen.
Bei späterem Eintritt wird das Jahresentgelt anteilig berechnet.

Elementarbereich

  Jahresentgelt vierteljährl.Rate
Klangspielgarten I 90,-
für 2- bis 3-jährige Kinder mit Mutter/Vater
10 Stunden á 45 Minuten
einmaliges Entgelt
Klangspielgarten II 288,-- 72,--
für 3- bis 4-jährige Kinder wöchentlich 45 Minuten    
Klang und Spiel I 288,-- 72,--
für 4- bis 5-jährige Kinder wöchentlich 45 Minuten    
Klang und Spiel II 300,-- 75,--
für 4- bis 5-jährige Kinder wöchentlich 60 Minuten    
Musikalische Grundausbildung 384,-- 96,--
ab 1./2. Grundschuljahr wöchentlich 60 Minuten    
Elementares Musizieren 384,-- 96,--
ab 1. Grundschuljahr     wöchentlich 45 Minuten    
Kinderchor    
ab 1. Grundschuljahr     wöchentlich 45 Minuten
intern unentgeltlich

168,--

 

42,--

 

     
     

Instrumentalunterricht Kinder

  Jahresentgelt vierteljährl.Rate
Eltern-Kind-Unterricht  Gesamtentgelt    
wöchentlich 45 Minuten 1128,-- 282,--
wöchentlich 30 Minuten 828,-- 207,--
Einzelunterricht für Kinder    
wöchentlich 45 Minuten 1128,-- 282,--
wöchentlich 30 Minuten 828,-- 207,--
Gruppenunterricht für Kinder    
Gruppe mit 2 Kindern wöchentlich 45 Minuten 600,--  150,--
Gruppe mit 2 Kindern wöchentlich 30 Minuten 456,-- 114,--
Gruppe mit 3 Kindern wöchentlich 45 Minuten 444,-- 111,--
Gruppe ab 4 Kindern wöchentlich 45 Minuten 384,-- 96,--

Instrumentalunterricht Erwachsene

ab 18 Jahren Jahresentgelt vierteljährl.Rate
Einzelunterricht für Erwachsene    
wöchentlich 45 Minuten 1440,-- 360,--
wöchentlich 30 Minuten 984,-- 246,--
Gruppenunterricht für Erwachsene    
Gruppe mit 2 Personen wöchentlich 45 Minuten 768,-- 192,--
Gruppe mit 2 Personen wöchentlich 30 Minuten 648,-- 162,--
Gruppe mit 3 Personen wöchentlich 45 Minuten 624,-- 156,--
Gruppe ab 4 Personen       wöchentlich 45 Minuten 552,-- 138,--

Spielkreise, Ensembles und Workshops

intern für Kinder unentgeltlich Jahresentgelt viertelj.Rate

intern für Erwachsene

ein Ensemble unentgeltlich

wöchentlich 30 Minuten 168,-- 42,--
wöchentlich 45 Minuten 240,-- 60,--
wöchentlich 60 Minuten 288,-- 72,--
Weitere Angebote    
wie Musiktheorie, Gehörbildung nach gesonderter Regelung

Leihentgelte für Instrumente

  Jahresentgelt vierteljährl.Rate
Querflöte, Gitarre, Geige, Saxophon, u.a. 216,-- 54,--
Harfe 348,-- 87,-

Probezeit

Bei Beginn des Unterrichtsverhältnisses sind die ersten beiden Monate Probezeit. Bei Unterrichtsbeginn während des Schuljahres endet die Probezeit am Ende des darauffolgenden Monats. Um das Unterrichtsverhältnis nach der Probezeit zu beenden, bedarf es einer schriftlichen Kündigung.

Ermäßigungen

Geschwisterermäßigung:

Erhalten mehrere Kinder einer Familie Unterricht, werden die Unterrichtsentgelte auf Antrag für jedes Kind um 10 % gekürzt.

Mehrfacherermäßigung für den Instrumentalunterricht:

Sie beträgt 10% der vollen Unterrichtsentgelte für jeden weiteren Instrumentalunterricht. 

Sozialermäßigung

für sozial schwache Familien für die Dauer eines Schuljahres.
(Formblatt für das jeweilige Schuljahr bei der Musikschule anfordern).

Familienpass der Marktgemeinde Murnau

Die Ermäßigung beträgt 10% pro Kind und wird bis zum Ablaufdatum des Familienpasses gewährt.

Freizeitpass des Landkreises Garmisch-Partenkirchen

Die Ermäßigung beträgt 10% pro Kind.

Bei den Entgeltermäßigungen werden Erwachsene nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht für die Sozialermäßigung.
Es kann nur eine Art der Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

Beim Instrumentalunterricht gelten für Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst die Unterrichtsentgelte für Kinder unabhängig vom Alter.

Zusatzentgelt:

Für Schüler aus den Gemeinden außerhalb des Landkreises Garmisch-Partenkirchen wird auf die jeweils geltenden Unterrichtsentgeltsätze abzüglich etwaiger Ermäßigungen ein Zuschlag von 15 % erhoben.