Entgelttabelle
(gültig ab 01.09.2022)
Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres. Die Feriendauer und unterrichtsfreien Tage richten sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen geltenden Bestimmungen.
Bei späterem Eintritt wird das Jahresentgelt anteilig berechnet.
Elementarbereich
Jahresentgelt | vierteljährl.Rate | |
Klangspielgarten I | 90,- | |
für 2- bis 3-jährige Kinder mit Mutter/Vater 10 Stunden á 45 Minuten |
einmaliges Entgelt | |
Klangspielgarten II | 288,-- | 72,-- |
für 3- bis 4-jährige Kinder wöchentlich 45 Minuten | ||
Klang und Spiel I | 288,-- | 72,-- |
für 4- bis 5-jährige Kinder wöchentlich 45 Minuten | ||
Klang und Spiel II | 300,-- | 75,-- |
für 4- bis 5-jährige Kinder wöchentlich 60 Minuten | ||
Musikalische Grundausbildung | 384,-- | 96,-- |
ab 1./2. Grundschuljahr wöchentlich 60 Minuten | ||
Elementares Musizieren | 384,-- | 96,-- |
ab 1. Grundschuljahr wöchentlich 45 Minuten | ||
Kinderchor | ||
ab 1. Grundschuljahr wöchentlich 45 Minuten
intern unentgeltlich
|
168,--
|
42,--
|
Instrumentalunterricht Kinder
Jahresentgelt | vierteljährl.Rate | |
Eltern-Kind-Unterricht Gesamtentgelt | ||
wöchentlich 45 Minuten | 1128,-- | 282,-- |
wöchentlich 30 Minuten | 828,-- | 207,-- |
Einzelunterricht für Kinder | ||
wöchentlich 45 Minuten | 1128,-- | 282,-- |
wöchentlich 30 Minuten | 828,-- | 207,-- |
Gruppenunterricht für Kinder | ||
Gruppe mit 2 Kindern wöchentlich 45 Minuten | 600,-- | 150,-- |
Gruppe mit 2 Kindern wöchentlich 30 Minuten | 456,-- | 114,-- |
Gruppe mit 3 Kindern wöchentlich 45 Minuten | 444,-- | 111,-- |
Gruppe ab 4 Kindern wöchentlich 45 Minuten | 384,-- | 96,-- |
Instrumentalunterricht Erwachsene
ab 18 Jahren | Jahresentgelt | vierteljährl.Rate |
Einzelunterricht für Erwachsene | ||
wöchentlich 45 Minuten | 1440,-- | 360,-- |
wöchentlich 30 Minuten | 984,-- | 246,-- |
Gruppenunterricht für Erwachsene | ||
Gruppe mit 2 Personen wöchentlich 45 Minuten | 768,-- | 192,-- |
Gruppe mit 2 Personen wöchentlich 30 Minuten | 648,-- | 162,-- |
Gruppe mit 3 Personen wöchentlich 45 Minuten | 624,-- | 156,-- |
Gruppe ab 4 Personen wöchentlich 45 Minuten | 552,-- | 138,-- |
Spielkreise, Ensembles und Workshops
intern für Kinder unentgeltlich | Jahresentgelt | viertelj.Rate |
intern für Erwachsene |
ein Ensemble unentgeltlich |
|
wöchentlich 30 Minuten | 168,-- | 42,-- |
wöchentlich 45 Minuten | 240,-- | 60,-- |
wöchentlich 60 Minuten | 288,-- | 72,-- |
Weitere Angebote | ||
wie Musiktheorie, Gehörbildung nach gesonderter Regelung |
Leihentgelte für Instrumente
Jahresentgelt | vierteljährl.Rate | |
Querflöte, Gitarre, Geige, Saxophon, u.a. | 216,-- | 54,-- |
Harfe | 348,-- | 87,- |
Probezeit
Bei Beginn des Unterrichtsverhältnisses sind die ersten beiden Monate Probezeit. Bei Unterrichtsbeginn während des Schuljahres endet die Probezeit am Ende des darauffolgenden Monats. Um das Unterrichtsverhältnis nach der Probezeit zu beenden, bedarf es einer schriftlichen Kündigung.
Ermäßigungen
Geschwisterermäßigung:
Erhalten mehrere Kinder einer Familie Unterricht, werden die Unterrichtsentgelte auf Antrag für jedes Kind um 10 % gekürzt.
Mehrfacherermäßigung für den Instrumentalunterricht:
Sie beträgt 10% der vollen Unterrichtsentgelte für jeden weiteren Instrumentalunterricht.
Sozialermäßigung
für sozial schwache Familien für die Dauer eines Schuljahres.
(Formblatt für das jeweilige Schuljahr bei der Musikschule anfordern).
Familienpass der Marktgemeinde Murnau
Die Ermäßigung beträgt 10% pro Kind und wird bis zum Ablaufdatum des Familienpasses gewährt.
Freizeitpass des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
Die Ermäßigung beträgt 10% pro Kind.
Bei den Entgeltermäßigungen werden Erwachsene nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht für die Sozialermäßigung.
Es kann nur eine Art der Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
Beim Instrumentalunterricht gelten für Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst die Unterrichtsentgelte für Kinder unabhängig vom Alter.
Zusatzentgelt:
Für Schüler aus den Gemeinden außerhalb des Landkreises Garmisch-Partenkirchen wird auf die jeweils geltenden Unterrichtsentgeltsätze abzüglich etwaiger Ermäßigungen ein Zuschlag von 15 % erhoben.